Termine, Erstgespräch, Ihre Investition

Termine 

Dienstag und Mittwoch: 9.00 Uhr, 11.00 Uhr, 14.30 Uhr, 16.30 Uhr

Donnerstag: 11.00 Uhr, 14.30 Uhr, 16.30 Uhr

Freitag: 9.00 Uhr, 11.00 Uhr

Samstag: 9.00 Uhr, 11.00 Uhr

Gerne können Sie dienstags und donnerstags auch gerne einen Abendtermin buchen, damit Ihr kostbarer, persönlicher Termin nicht auch noch zum „Stressfaktor“ wird.

Telefonisch erreichen Sie mich unter:

Telefon: +49 (0) 8389-9296901
Mobil: +49 (0) 160 – 444 21 11

Sollte ich nicht ans Telefon gehen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter, ich rufe Sie innerhalb von 48 Stunden zurück.

Sie können mir auch gerne eine WhatsApp Nachricht senden.

Da ich eine Privatpraxis führe, sind die Termine speziell für Sie und/oder Ihr Kind reserviert. Sie haben dadurch den Vorteil, dass keine Wartezeiten entstehen. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, dann kann dieser Termin von anderen Klienten in Anspruch genommen werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigen Terminabsage mein volles Honorar in Rechnung stelle.

Erstgespräch

In  diesem Gespräch klären wir Ihre momentane Situation und ich berate Sie einfühlend mit welcher Vorgehensweise ich Sie oder Ihr Kind begleiten kann.

Weiterhin möchte ich Ihnen einen Eindruck vermitteln, welche Chancen für Sie in einer professionellen Begleitung stehen können. Wir entscheiden gemeinsam ob, wie und in welchem Zeit-Rhythmus wir „weiterarbeiten“.

Bitte planen Sie sich für das Erstgespräch mindestens 1 Stunde ein. Meiner Erfahrung nach, ist ein 90 minütiger Termin am effektivsten.


Ihre Investition

Erstgespräch: 60 Min. 120 Euro, 90 Min. 180 Euro

Einzeltherapiesitzungen/Coaching/Maltherapie: 60 Min. 120 Euro, 90 Min. 180 Euro

Onlineberatung: 60 Min. 120 Euro, 90 Min. 180 Euro

Paar-Familien-Firmen/Coaching: 60 Min. 140 Euro, 90 Min. 210 Euro

Meine Erfahrungen zeigen, dass Termine mit 90 Minuten sehr wertvoll sind um intensiv und lösungsorientiert „arbeiten“ zu können.

Meine Preisgestaltung unterliegt der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Soziales Honorar

Personen mit geringem Einkommen, z.B. Auszubildende, Studenten, Bezieher von Arbeitslosengeld , können einen Therapieplatz zu einem ermäßigten Honorar bekommen. Bitte fragen Sie mich bei Interesse nach den entsprechenden Konditionen und der terminlichen Verfügbarkeit. Wir finden sicherlich eine geeignete Lösung.

Ihr Vorteil als Selbstzahler in meiner Privatpraxis

Sie bekommen umgehend Hilfe und Begleitung, haben weder lange Wartezeiten noch Bürokratie mit Ihrer Krankenkasse. Es entfällt somit die Diagnose einer psychischen Störung und die Übermittlung an Ihre Krankenkasse. Dies ist ein erheblicher Vorteil für Sie und Ihr Kind. Denn solche langfristig in Dateien gespeicherten Informationen können von erheblichem Nachteil werden, z.B. wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen oder wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen hergestellt. Um dies zu vermeiden, bevorzugen immer mehr Menschen den Weg des Privatzahlers.

Weiterhin sitzen Sie in keinem überfüllten Wartezimmer und Ihr Besuch bleibt Ihre Privatsphäre. Sie genießen individuelle Termine und können kurze Telefonate zwischen den Sitzungen wahrnehmen.

Ich kann meine Therapieformen für Sie individuell auswählen und bin nicht an eine Methode gebunden.

Therapie steuerlich geltend machen

Mein Honorar für Therapie können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn Sie Selbstzahler sind. Über die entsprechenden Freibeträge erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Therapie leider nicht. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen ersetzten das Honorar des Therapeuten, wenn der Versicherungsvertrag Entsprechendes beinhaltet. Ich empfehle Ihnen, dies vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung abzuklären.