Bei einem kostenfreien, unverbindlichen Vorgespräch können Sie sich ein Bild von mir und meiner Praxis machen. Wenn Sie sich danach eine Begleitung durch mich vorstellen können, überlegen wir gemeinsam, welche Form und Dauer sinnvoll sind.
Sie möchten Genaueres wissen?
Sie erfahren in diesem Gespräch mehr über meine Arbeitsweise und wir besprechen, wie ich Sie oder Ihr Kind in Ihrer aktuellen Situation auf Ihrem Weg begleiten kann.
Weiterhin möchte ich Ihnen einen Eindruck vermitteln, welche Chancen für Sie in einer professionellen Begleitung stehen können.
Mein Erfahrungsschatz und fundierte Therapieformen sollen Sie dabei unterstützen Ihre Ressourcen und Potentiale zu aktivieren.
Wenn Sie sich nach unserem persönlichen Kennenlernen eine therapeutische Begleitung mit mir vorstellen können, erarbeite ich für Sie die effektivste, bestmöglichste Betreuung und wähle aus verschiedenen, mir vertrauten, Therapieformen die geeignesten Mittel für Sie oder Ihr Kind aus.
Erfahrungsgemäß sind 6 Sitzungen in wöchentlicher Folge sinnvoll und bieten eine gewisse Stabilisierung der Gesamtsituation. Wie lange die Therapie nötig ist, wird gemeinsam individuell geklärt.
Honorar
Erstgespräch | 30 Minuten | kostenlos | |
Einmalige therapeutische Einzelsitzung | Psychologische Beratung, Krisenintervention | 60 Minuten | 95 Euro |
Einzelsitzungen im Therapieverlauf | Maltherapie (inkl. hochwertiger Materialien), Gesprächstherapie, kombinierte Therapieverfahren | 60 Minuten | 90 Euro |
Paartherapie-Sitzungen | Psychologische Beratung | 60 Minuten | 135 Euro |
Kinder- und Jugendliche | Maltherapie (inkl. hochwertiger Materialien), Gesprächstherapie, kombinierte Therapieverfahren | 60 Minuten | 80 Euro |
Phantasie- und Körperreise, Mediale Einzelsitzung | 45 Minuten | 65 Euro |
Abrechnungen erfolgen im 15-Minuten-Takt, minimale Abrechnungseinheit 45 Minuten
Die Rechnung ist umsatzsteuerfrei nach §4 (14) UStG.
Soziales Honorar
Personen mit geringem Einkommen, z.B. Auszubildende, Studenten, Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (ALG II / Hartz IV), können einen Therapieplatz zu einem ermäßigten Honorar bekommen. Bitte fragen Sie mich bei Interesse nach den entsprechenden Konditionen und der terminlichen Verfügbarkeit.
Ihr Vorteil als Selbstzahler bei einer Therapie.
Sie bekommen umgehend Hilfe und Begleitung, haben weder lange Wartezeiten noch Bürokratie mit Ihrer Krankenkasse. Es entfällt somit die Diagnose einer psychischen Störung und die Übermittlung an Ihre Krankenkasse. Dies ist ein erheblicher Vorteil für Sie und Ihr Kind. Denn solche langfristig in Dateien gespeicherten Informationen können von erheblichem Nachteil werden, z.B. wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen oder wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens -oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen hergestellt. Um dies zu vermeiden, bevorzugen Betrofffene oft den Weg des Privatzahlers.
Therapie steuerlich geltend machen
Mein Honorar für Therapie können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn Sie Selbstzahler sind. Über die entsprechenden Freibeträge erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Therapie leider nicht. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen ersetzten das Honorar des Therapeuten, wenn der Versicherungsvertrag Entsprechendes beinhaltet. Ich empfehle Ihnen, dies vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung abzuklären.